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BFG: Höhe der DB-Pflicht bei Privatnutzung von Firmen-Kfz durch Gesellschafter-Geschäftsführer

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenARD 6419/15/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

FLAG: § 41

EStG: § 22 Z 2

In die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrags (samt Zuschlag) für einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ist als sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG auch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des firmeneigenen Pkw einzubeziehen, der bei einer Privatnutzung in einem Ausmaß von 20 % mit 20 % der gesamten Kfz-Kosten geschätzt werden kann.

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