ASVG: § 4 Abs 4 lit c
GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
Ist eine Steuerberaterin im Rahmen eines als "Werkvertrag" bezeichneten Vertrages für einen anderen Steuerberater tätig und besteht ihre Aufgabe darin, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen sowie die laufende Beratung von Klienten für den Steuerberater zu übernehmen, so ist nicht vom Vorliegen eines Werkvertrages auszugehen.