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Hausbesorger: Entlassung nach Entzug der Genehmigung zur Aufzugsbetreuung

RechtsprechungEntlassungARD 6419/13/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

HbG: § 20 Z 4

Wird einem Hausbesorger von der zuständigen Behörde die weitere Ausübung der Tätigkeit als Hebeanlagenwärter in der von ihm betreuten Wohnanlage wegen Unzuverlässigkeit untersagt, rechtfertigt die daraus resultierende, verschuldete Unfähigkeit zur Verrichtung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag seine Entlassung nach § 20 Z 4 Hausbesorgergesetz.

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