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Vollübertritt in Abfertigung Neu als Benefit für Mitarbeiter

ThemaHuman ResourcesMag. Richard Granzer, MBAARD 6419/6/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

Seit 1. Jänner 2003 gilt bekanntlich für sämtliche neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu. Dabei bezahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttolohns in eine Betriebliche Vorsorgekasse seiner Wahl. Doch auch für Mitarbeiter mit älteren Dienstverträgen besteht die Möglichkeit, in die Abfertigung Neu überzutreten. Im Fall eines Übertritts profitieren die Mitarbeiter dann vor allem von einem gesicherten Sondervermögen in einer Betrieblichen Vorsorgekasse, aus dem sie eine spätere Zusatzpension generieren können. Der Arbeitgeber benötigt aber kurzfristig Liquidität, wenn er den Arbeitnehmern den Übertritt anbieten will.

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