Seit 1. Jänner 2003 gilt bekanntlich für sämtliche neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu. Dabei bezahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttolohns in eine Betriebliche Vorsorgekasse seiner Wahl. Doch auch für Mitarbeiter mit älteren Dienstverträgen besteht die Möglichkeit, in die Abfertigung Neu überzutreten. Im Fall eines Übertritts profitieren die Mitarbeiter dann vor allem von einem gesicherten Sondervermögen in einer Betrieblichen Vorsorgekasse, aus dem sie eine spätere Zusatzpension generieren können. Der Arbeitgeber benötigt aber kurzfristig Liquidität, wenn er den Arbeitnehmern den Übertritt anbieten will.