KommStG: § 2 lit c, § 3 Abs 1
Die Münze Österreich AG ist eine rechnungslegungspflichtige AG und damit eine Körperschaft iSd § 7 Abs 3 KStG, auch wenn sie (gemäß § 7 Abs 1 SchMG) von der KSt befreit ist. Damit gilt sie aber nach § 3 Abs 1 letzter Satz KommStG "stets und in vollem Umfang" als Unternehmer und Unternehmen, obwohl ihr auch öffentliche Aufgaben zukommen (vgl § 9 und § 10 SchMG).