Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2014/245) tritt mit 1. 10. 2014 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden.
Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2014/245) tritt mit 1. 10. 2014 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden.