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Normalkostentarif für Rechtsanwälte

In aller KürzeARD 6418/4/2014 Heft 6418 v. 9.10.2014

Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2014/245) tritt mit 1. 10. 2014 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden.

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