Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden soll
Initiativantrag 23. 9. 2014, 608/A ➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Unvereinbarkeit mit EU-Recht
Das KA-AZG entspricht nicht der RL 2003/88/EG [über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung] im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH. Die Europäische Kommission hat Österreich daher mit Schreiben vom 21. 2. 2014 aufgefordert, die Unionsrechtskonformität ua in folgenden Bestimmungen herzustellen, andernfalls in letzter Konsequenz eine Klage vor dem EuGH eingereicht würde: