ASVG: § 255 Abs 3a
Ist ein Versicherter trotz seines eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls noch in der Lage, die Tätigkeit eines Tagportiers zu verrichten, hat er keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension nach der Härtefallregelung des § 273 Abs 3 ASVG iVm § 255 Abs 3a ASVG.