Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Regel eine Probezeit. Der Zweck eines Probearbeitsverhältnisses liegt darin, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich von der Eignung des Arbeitnehmers für die zugedachte Stelle zu überzeugen, bevor er ihn endgültig in den Dienst nimmt; umgekehrt soll auch der Arbeitnehmer Gelegenheit haben, die Verhältnisse im Betrieb kennenzulernen. Was bei der Vereinbarung der Probezeit und bei der Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit alles zu beachten ist, darüber informiert der folgende Beitrag.