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Kein Insolvenz-Entgelt für gestundete Abfertigung

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltARD 6413/13/2014 Heft 6413 v. 4.9.2014

IESG: § 1 Abs 2

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Abfertigung dem Arbeitgeber gestundet wird, und läuft diese Vereinbarung auf einen Verjährungsverzicht hinaus, so übernimmt der Arbeitnehmer das Insolvenzrisiko, das nicht auf den Insolvenz-Entgeltfonds übertragen werden kann.

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