Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 - FinStrG-Novelle 2014)
BGBl I 2014/65, ausgegeben am 11. 8. 2014
Die FinStrG-Novelle 2014 (siehe schon ARD 6403/21/2014 zur Regierungsvorlage vom 11. 6. 2014) bringt ab 1. 10. 2014 hauptsächlich Nachschärfungen bei Selbstanzeigen von Steuersündern. Diese umfassen eine "Verteuerung" der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte unter dem Druck einer bereits aktuell drohenden Entdeckung und den Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige: