OGH 23. 7. 2013, 10 ObS 97/13g
§ 8 KBGG - Bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist gleich den Einkünften aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit grundsätzlich der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 maßgeblich. SV-Beiträge stellen dabei Betriebsausgaben dar, sie mindern die Einkünfte; je höher sie sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn.