VwGH 14. 3. 2013, 2011/08/0104
§ 10 AlVG - Eine arbeitslose Person, die die Annahme einer ihr vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt, verliert gemäß § 10 Abs 1 Z 1 AlVG für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung folgenden 6 Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld.