§ 29 Z 3 EStG - Ein aus Anlass einer bereits zuvor erschienenen Reportage bzw Artikelserie im Nachhinein von einer vom Arbeitgeber verschiedenen Einrichtung mittels Jury verliehener Journalistenpreis, der in erster Linie eine Würdigung der in dieser Arbeit zutage tretenden (hier: völkerverbindenden bzw investigativen) Haltung des Autors darstellt, ist nicht steuerbar.
UFS Wien 15. 7. 2013, RV/3503-W/10