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BMF: Übergangsregelung zum EU-Beitritt Kroatiens

Lohnsteuer und AbgabenARD 6335/13/2013 Heft 6335 v. 5.7.2013

Information des BMF 26. 6. 2013, BMF-010219/0176-VI/4/2013

Ausfuhrlieferung

Erfolgt vor dem 1. 7. 2013 die Lieferung eines Gegenstandes in das Gebiet des neuen Mitgliedstaates Kroatien, die Verbringung in diesen Staat jedoch erst nach dem 30. 6. 2013, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt.

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