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EGMR: Botschaftspersonal - Entrichtung von DG-Beiträgen

SozialversicherungARD 6335/12/2013 Heft 6335 v. 5.7.2013

§ 53 ASVG, Art 1 1. ZP - Die Regelung des § 53 Abs 3 ASVG, wonach Dienstnehmer von Botschaften selbst die DG-Beiträge zu entrichten haben, ist - auch unter dem Aspekt der Weiterentwicklung des internationalen Rechts (verstärkte justizielle Zusammenarbeit von Staaten uÄ) - va im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einem funktionierenden SV-System nach wie vor gerechtfertigt und auch nicht unverhältnismäßig.

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