§ 23 Abs 8 UStG - Jeder Unternehmer, der an seine Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses Reisen verbilligt oder unentgeltlich überlässt, erbringt insoweit Reiseleistungen iSd § 23 UStG. Nach dieser Sonderbestimmung steht dem Arbeitgeber aber kein Vorsteuerabzug zu (hier: mehrtägiger Iglu-Übernachtungs-Event, der vom Arbeitgeber als Betriebsausflug bezeichnet wird und sich als gemeinsame Reise der Mitarbeiter samt Hotelübernachtung und abschließender Möglichkeit zum Schifahren präsentiert).