§ 36 Abs 5 AlVG - Hat der Ehemann einer Arbeitslosen vor Beginn ihres Notstandshilfebezugs einen Kredit aufgenommen, um seiner geschiedenen Ehefrau eine Ausgleichszahlung leisten zu können, aufgrund derer dem Ehemann der Arbeitslosen die - bis dahin im Miteigentum mit seiner geschiedenen Frau stehende - Liegenschaft ins Alleineigentum übertragen wurde, handelt es sich dabei um ein „Darlehen für Wohnraumbeschaffung“ iSd Richtlinien des AMS zur Freigrenzenerhöhung, das (bei Ermittlung der Höhe der Notstandshilfe) zu einer Erhöhung der Freigrenze bei der Anrechnung des Partnereinkommens führt.