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UFS: Keine Liquidationsbesteuerung vor Erfüllung eines Auflösungstatbestands

KörperschaftsteuerARD 6323/8/2013 Heft 6323 v. 17.5.2013

§ 19 Abs 1 KStG - Als Liquidationsgewinn zu erfassen sind nur Gewinne, die aufgrund einer Liquidation entstehen, die nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften als solche vor sich geht, und nicht auch Gewinne aus einer bloß „wirtschaftlichen bzw stillen Liquidation“.

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