§ 19 Abs 3, § 24 Abs 1 KStG - Hat die mehrjährige Abwicklung einer Körperschaft nach § 7 Abs 3 KStG nach dem 31. 12. 2004 geendet, so ist für die Veranlagung des Liquidationsgewinns zur Gänze der mit dem StReformG 2005 gesenkte Körperschaftsteuersatz von 25 % maßgeblich.
VwGH 20. 3. 2013, 2009/13/0101