Verordnung der BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 - LuF-PauschVO 2015)
BGBl II 2013/125, ausgegeben am 10. 5. 2013
Auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs 4, Abs 5 und Abs 5a EStG regelt die vorliegenden Verordnung die Gewinnpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft ab 2015 neu. Geregelt werden die Gewinnermittlung sowohl bei Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung) als auch bei Teilpauschalierung (Ausgabenpauschalierung) sowie die entsprechenden gewinnerhöhenden und gewinnmindernden Beträge und ein etwaiger Wechsel der Gewinnermittlungsart.