§ 8 PatG, § 7 GMG - Entwickelt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein verbessertes Produktionsverfahren, das zunächst zugunsten der Arbeitgeber-Gesellschaft als Gebrauchsmuster geschützt wird, steht ihm dennoch kein gesetzlicher Vergütungsanspruch zu, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Idee des Arbeitnehmers keine schutzfähige Erfindung darstellte und das registrierte Gebrauchsmuster aus diesem Grund nichtig war.