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Evaluierungsbericht des BMF zur Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 6313/13/2013 Heft 6313 v. 3.4.2013

§ 82a EStG - Zur Vermeidung von Abgabenausfällen im Zusammenhang mit Bauleistungen wurde mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, BGBl I 2010/105, ARD 6104/3/2010, die Bestimmung des § 82a EStG neu eingeführt und mit 1. 7. 2011 die Haftung des Auftraggebers neben den Sozialversicherungsabgaben (vgl §§ 67a ff ASVG) auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt. Um die Umsetzung der Auftraggeberhaftung zu kontrollieren und um zu prüfen, ob die Haftungshöhe (5 % des geleisteten Werklohns) angemessen ist, hat der Nationalrat mit Entschließung vom 18. 11. 2010 vom Finanzressort einen Bericht verlangt, den das BMF nun vorgelegt hat.

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