§ 85, § 86a BAO - Die Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einem E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkungen. Eine andere Einbringung als eine schriftliche Eingabe, die etwa persönlich oder durch einen Postdienst bei der Behörde abgegeben wird, ist abgesehen von den in FinanzOnline zur Verfügung stehenden Funktionen nur für im Wege eines Telefaxgeräts eingebrachte Anbringen gesetzlich zugelassen.