VO (EWG) 1408/71, EU-Schweiz-Freizügigkeitsabkommen - War ein Versicherter neben seinem Beamtendienstverhältnis in Österreich auch in der Schweiz unselbstständig beschäftigt, sind nach der VO (EWG) 1408/71 auch hinsichtlich seiner in der Schweiz ausgeübten unselbstständigen Erwerbstätigkeit österreichische Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit anzuwenden. Dass keine Anmeldung des Versicherten durch seinen Schweizer Dienstgeber bei der österreichischen Gebietskrankenkasse erfolgt ist, sondern weiterhin SV-Beiträge in der Schweiz entrichtet wurden, steht dem Eintritt der Pflichtversicherung nach dem ASVG nicht entgegen.