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Widersprüchliche Erklärungen im Streit mit Vorgesetzten - kein Austritt

ArbeitsrechtARD 6258/4/2012 Heft 6258 v. 3.9.2012

OGH 29. 5. 2012, 9 ObA 56/12v

§ 26 AngG, § 863 ABGB - Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es nicht an.

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