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Wechsel ins System Abfertigung Neu - Frist für Vollübertritt nur noch bis Ende 2012

Praxis-TippsARD 6254/7/2012 Heft 6254 v. 14.8.2012

ARD-Redaktion

Arbeitnehmer, die vor dem 1. 1. 2003 ins Dienstverhältnis eingetreten sind und noch dem System Abfertigung Alt unterliegen, können mit ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, dass ab einem bestimmten Stichtag für die weitere Dauer des Dienstverhältnisses das BMSVG anstelle der Abfertigungsregelungen nach dem (idR) AngG oder ArbAbfG gilt. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Übertritt in das neue Abfertigungssystem zu vereinbaren:

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