BMF 25. 7. 2012, BMF-010221/0494-IV/4/2012; EAS 3292
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31. 3. 2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25 % zur Anwendung.