VwGH 29. 2. 2012, 2008/13/0099
in Bestätigung von UFS Wien 9. 4. 2008, RV/1104-W/06, ARD 5869/13/2008
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Die Tätigkeit von Berufsmusikern (zB Konzertpianistin, Klarinettist, Mitglied der Wiener Philharmoniker, Opernsängerin) erfordert die tägliche intensive und ausdauernde Arbeit am jeweiligen Instrument bzw an der Stimme, die den Ort, an dem diese Arbeit stattfindet, zum Mittelpunkt der Tätigkeit macht und damit letztlich dazu führt, dass die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (grundsätzlich) abziehbar sind (vgl VwGH 23. 5. 2007, 2006/13/0055, ARD 5820/9/2007).