Art 18, Art 21 VO (EG) 44/2001 - Gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines Angestellten einer Botschaft kann sich der fremde Staat nicht auf seine Immunität berufen, wenn der Angestellte Aufgaben verrichtet, die nicht unter die Ausübung hoheitlicher Befugnisse fallen.
EuGH 19. 7. 2012, C-154/11 , Mahamdia