§ 18 Abs 3 ArbVG, BAGS-KV - Ein privates Pflegeheim mit Gewinnerzielungsabsicht, das Pflege und Betreuung „rund um die Uhr“, zertifiziertes Wundmanagement, Langzeit- und Kurzzeitaufenthalte, Hilfestellung in Sozialfragen sowie Beschäftigungs- und Therapieprogramme anbietet und bei dem folglich die ärztliche Betreuung nicht im Vordergrund steht, unterliegt als Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, dem fachlichen Geltungsbereich des zur Satzung erklärten BAGS-KV.