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Aufrechnung durch SV-Träger - Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

SozialversicherungsrechtARD 6246/5/2012 Heft 6246 v. 13.7.2012

OGH 12. 4. 2012, 10 ObS 38/12d

§ 103 ASVG - Nach § 103 Abs 1 Z 1 ASVG dürfen die Versicherungsträger auf die von ihnen zu erbringenden Geldleistungen fällige Beiträge (§ 58 Abs 6 ASVG) aufrechnen, die vom Anspruchsberechtigten einem Versicherungsträger nach dem ASVG oder einem anderen Bundesgesetz geschuldet werden, soweit das Recht auf Einforderung nicht verjährt ist.

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