vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungskosten einer Sozialpädagogin für Persönlichkeitsentwicklung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6242/8/2012 Heft 6242 v. 29.6.2012

§ 16 Abs 1 Z 10 EStG - Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung sind wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung grundsätzlich nur dann abzugsfähig, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende (idR psychologische) Schulung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Steuerpflichtige durch die Weiterbildungsmaßnahmen (hier: Sitzungen und Seminare bei einem Lehrer für Persönlichkeitsbildung) ua konkrete Unterstützung im Umgang mit Traumaerfahrungen, wie zB Gewalterfahrungen oder sexuellem Missbrauch, erhält, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als sozialpädagogische Betreuerin in einer Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche aus schwierigsten familiären Verhältnissen verwerten kann bzw die dafür sogar erforderlich sind (hier: 9 Kinder bzw Jugendliche mit besonders hohem Betreuungsbedarf).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte