§ 4 Abs 3 EStG idF BGBl I 2012/22 - In der folgenden Information gibt das BMF seine Rechtsansicht zur Auslegung des § 4 Abs 3 EStG idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 bekannt, wonach Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ab 1. 4. 2012 für bestimmte Güter des Umlaufvermögens ein Betriebsausgabenabzug - in Durchbrechung des Abflussprinzips - erst im Zeitpunkt des Ausscheidens (und nicht schon der Bezahlung) zusteht. Insbesondere die als zu unbestimmt kritisierte Wendung „Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen“ wird näher erläutert.