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Nichtabzugsfähige Kamera einer Politikerin

Lohnsteuer und AbgabenARD 6238/10/2012 Heft 6238 v. 15.6.2012

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Eine Gemeinderätin kann die Anschaffungskosten für eine Digitalkamera, die sie sowohl für ihre politische Tätigkeit als auch (und zwar nicht bloß gelegentlich) privat nutzt, nicht anteilig als Werbungskosten abziehen. Bei einem Fotoapparat greift das Aufteilungsverbot, weil bei diesem typischerweise der Lebensführung dienenden Wirtschaftsgut die behördliche Überprüfung eines (behaupteten) Nutzungsausmaßes (hier: 80/20%-Mischnutzung) nicht möglich ist.

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