§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Auch wenn die Umschulung zum Berufspiloten berufsbegleitend und daher im Rahmen einer modularen Ausbildung erfolgt, können die im ersten Abschnitt anfallenen Aufwendungen für den Privatpilotenschein (PPL) als vorweggenommene Werbungskosten Berücksichtigung finden.
VwGH 28. 2. 2012, 2009/15/0105