§ 122 Abs 3, § 162 ASVG, § 3 MSchG - Dienstnehmerinnen, die sich in Karenz befinden und für die bei einer neuerlichen Schwangerschaft vom Amtsarzt oder Arbeitsinspektionsarzt ein Freistellungszeugnis nach § 3 Abs 3 MSchG ausgestellt wurde (individuelles Beschäftigungsverbot), haben ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf ein (vorgezogenes) Wochengeld, weil sie in gleicher Weise wie eine von einem Beschäftigungsverbot betroffene beruflich aktive Dienstnehmerin nicht mehr in der Lage sind, einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.