BGBl II 2012/137, ausgegeben am 24. 4. 2012
Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2012 die Vereinbarung - Zusatzvereinbarung zu den grafischen Kollektivverträgen (Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen, Kollektivvertrag für technische Angestellte, Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte, Kollektivvertrag Lehrlinge), KV 143/2012, zur Satzung erklärt.