§ 67 Abs 6 EStG - Bei einem Dienstverhältnis, das bereits in das neue Abfertigungssystem fällt, ist der bisherige Inhalt des § 67 Abs 6 EStG (begünstigte Versteuerung einer freiwilligen Abfertigung) gänzlich nicht anwendbar.
UFS Wien 15. 12. 2010, RV/2352-W/08