§ 25 Abs 1 Z 1 lit a, § 67 Abs 7 EStG - Auch die einmalige Abfindung von Lizenzzahlungen aus einer Diensterfindung fällt unter den Tatbestand der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG und ist somit der Lohnsteuer zu unterziehen. Für die Vergütung ist in § 67 Abs 7 EStG eine begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug des Dienstnehmers vorgesehen.
VwGH 27. 1. 2011, 2010/15/0198