Dr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.
→ Redaktionelle Anmerkung zu OGH 22. 2. 2011, 8 ObA 29/10p, ARD 6130/3/2011
Rechtssatz
Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig; das Pauschale darf aber im Durchschnitt eines längeren Zeitraums nicht geringer sein als die zwingend zustehende Überstundenvergütung.