§ 26 Z 2 AngG, § 9 AZG - Hat sich ein Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zu Dienstzeiten verpflichtet, die den Vorschriften des AZG widersprechen, ist er aus diesem Grund erst dann zum vorzeitigen Austritt berechtigt, wenn er zuvor unter Hinweis auf den Verstoß gegen das AZG um Abhilfe ersucht hat. Erst wenn ihm dies vom Arbeitgeber verweigert wird, ist er zum Austritt berechtigt.
OGH 24. 11. 2010, 9 ObA 113/10y