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Schlüssige Anordnung von Überstunden

ArbeitsrechtARD 6130/3/2011 Heft 6130 v. 1.4.2011

OGH 22. 2. 2011, 8 ObA 29/10p

§ 10 AZG - Die Anordnung von Überstunden kann auch schlüssig erfolgen; vom Arbeitnehmer geforderte Leistungen, die bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht innerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden können, sind als Überstunden zu bezahlen.

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