OGH 22. 2. 2011, 8 ObA 29/10p
§ 10 AZG - Die Anordnung von Überstunden kann auch schlüssig erfolgen; vom Arbeitnehmer geforderte Leistungen, die bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht innerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden können, sind als Überstunden zu bezahlen.