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Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses

Lohnsteuer und AbgabenARD 6127/5/2011 Heft 6127 v. 22.3.2011

§ 99 EStG - Die Änderungen betreffen die Abstandnahme von der Abzugbesteuerung aus Vereinfachungsgründen: Hinsichtlich des Honorars vom selben Veranstalter wird nun nur mehr auf einen Höchstbetrag von € 1.000,- abgestellt (bisher max € 440,- pro Veranstaltung bzw max € 900,-) und die Ausnahme von Musikern und Musikgruppen, die bei Tanzveranstaltungen auftreten, entfällt.

Erlass des BMF vom 10. 3. 2011, BMF-010221/0678-IV/4/2011

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