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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren

Neue VorschriftenARD 6126/2/2011 Heft 6126 v. 18.3.2011

BGBl II 2011/84, ausgegeben am 7. 3. 2011

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministration ab 1. 3. 2011 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 470,90, im 2. Lehrjahr € 615,60 und im 3. Lehrjahr € 861,80.

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