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Neuer Heimarbeitstarif

Neue VorschriftenARD 6126/3/2011 Heft 6126 v. 18.3.2011

BGBl II 2011/88, ausgegeben am 11. 3. 2011

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter erlassen, der rückwirkend mit 1. 1. 2011 in Kraft tritt.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des KV-chemisches Gewerbe gemäß dem in der Lohnstufe 3 mit € 6,85 festgesetzten Stundenlohn zu berechnen; auf die so errechneten Stückentgelte ist noch ein Heimarbeitszuschlag von 10 % aufzuschlagen.

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