§ 7, § 10 Abs 5 KommStG, § 215 BAO - Hat eine Sitzgemeinde zu Unrecht auch Kommunalsteuer für die in einer anderen Gemeinde beschäftigten Dienstnehmer vorgeschrieben und vereinnahmt, so hat die erhebungsberechtigte Betriebsstättengemeinde auch dann keinen Bereicherungsanspruch gegen die Sitzgemeinde, wenn dieser Steuerbetrag wegen Konkurseröffnung über die abgabepflichtige Gesellschaft nicht mehr einbringlich ist.
VfGH 6. 10. 2010, A 15/09