§ 47 Abs 2 EStG, § 2, § 5 KommStG - Eine aus einem (früheren) Dienstverhältnis als Profifußballer resultierende Vergleichszahlung zur Bereinigung aller „wechselseitigen Forderungen aus dem Spielervertrag“ nach „Suspendierung“ und „vorzeitigem Austritt“ des Spielers ist vom Fußballverein zur Kommunalsteuer heranzuziehen, wobei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Spielprämien, Punkteprämien und sonstige Belohnungen nicht auszuscheiden sind.