Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
BGBl III 2011/30, ausgegeben am 2. 3. 2011
Im Verhältnis zu Bulgarien wurde die Doppelbesteuerung bislang nach den Bestimmungen des am 20. 4. 1983 unterzeichneten Abkommens BGBl 1984/425 vermieden. Dieses Abkommen ist veraltet und war den Erfordernissen der modernen Vertragspraxis anzupassen.