§ 91 Abs 1 ArbVG - Plant eine Fluggesellschaft den Einsatz von sog „Mystery Flyers“ zur Überprüfung der Servicequalität im Flugbetrieb, ist nicht auszuschließen, dass durch die Erhebungen auch wirtschaftliche und soziale Interessen der Arbeitnehmer berührt werden können. Kommt der Arbeitgeber dem Auskunftsverlangen des BR über nähere Informationen des Projekts trotz konkreter Nachfrage nicht entsprechend nach, hat der BR die Möglichkeit, eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen und auf diese Weise sein Recht auf Information durchzusetzen.